Feux de Bengale et Bougies Fontaines en Interieur : Le Point sur les Interdictions et Restrictions en Suisse Romande - ClubLED

Bengalische Lichter und Springbrunnenkerzen in Innenräumen: Ein Überblick über Verbote und Einschränkungen in der französischsprachigen Schweiz

Zusammenfassung:

Die Zeiten, in denen man in Innenräumen beliebig pyrotechnische Gegenstände zünden konnte, sind vorbei. Nach mehreren schweren Vorfällen in Europa und strengeren Brandschutzbestimmungen (AEAI) in der Schweiz stehen Betreiber von Nachtclubs, Bars und Veranstaltungen vor einem erheblichen Verwaltungsaufwand.

Die „Brunnenkerze“ auf einer Champagnerflasche ist zwar nach wie vor ein festlicher Klassiker, ihre Verwendung ist jedoch mittlerweile streng reglementiert oder ohne Sondergenehmigung sogar verboten. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die Situation in der französischsprachigen Schweiz, damit Sie Bußgelder vermeiden und vor allem die Sicherheit Ihrer Kunden gewährleisten können.

Warum werden die Gesetze strenger?

Neben der offensichtlichen Verbrennungsgefahr stellen vor allem der Rauch und die Feinstaubpartikel, die von traditionellen Bengallampen freigesetzt werden, ein Problem dar. Moderne Brandmeldesysteme sind immer empfindlicher, und ein Fehlalarm kann sehr kostspielig sein (Evakuierung, Einsatz der Feuerwehr, Betriebsunterbrechung).

Darüber hinaus zögern Versicherungsunternehmen zunehmend, Vorfälle im Zusammenhang mit pyrotechnischen Geräten in Innenräumen („Kategorie F1“ oder „F2“) zu decken, wenn nicht alle Genehmigungen im Voraus geprüft wurden.


Lage nach Kantonen: Beschränkungen und Genehmigungen

Jeder Kanton setzt die Richtlinien des Bundes mit seinen spezifischen Merkmalen und Zuständigkeiten um. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihre Region.

📍 Kanton Genf: Null Toleranz ohne SIS

In Genf haben die hohe Dichte an Betrieben und die Vorgeschichte von Vorfällen zu verstärkten Überwachungsmaßnahmen geführt. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände in öffentlich zugänglichen Gebäuden bedarf der Genehmigung der Feuerwehr (SIS) .

Für einen Club in Genf ist die Erlangung einer dauerhaften Ausnahmegenehmigung komplex und erfordert oft die Anwesenheit von qualifiziertem Brandschutzpersonal. Unangekündigte Kontrollen sind häufig, insbesondere in Ausgehvierteln (Paquis, Plainpalais, Eaux-Vives).

  • Der Rat: Vermeiden Sie administrative Risiken und entscheiden Sie sich für nicht-pyrotechnische Alternativen.

📍 Kanton Waadt: Die strengen Richtlinien der Europäischen Rechnungsprüfungsbehörde

Im Kanton Waadt setzt die kantonale Versicherungsanstalt (ECA) die Standards. Die Brandschutzrichtlinie ist eindeutig: Die Verwendung von offenem Feuer (einschließlich Wunderkerzen) an Versammlungsorten erfordert erhebliche Sicherheitsabstände und die Verwendung von nicht brennbaren Materialien in der Nähe.

Für Betriebe in Lausanne, Montreux oder Yverdon gilt die Haftung des Betreibers ab dem ersten Funken. Im Falle eines Vorfalls kann der Versicherungsschutz eingeschränkt oder verweigert werden, wenn die Nutzung nicht den ECA-Richtlinien entsprach.

📍 Kanton Wallis: Vorsicht vor holzgetäfelten Innenräumen

Das Wallis birgt aufgrund der Bauweise vieler Gebäude ein besonderes Risiko: Holz. Ob in Verbier, Crans-Montana oder Zermatt – Chalets und Après-Ski-Bereiche sind besonders risikoreich für Pyrotechnik.

Die örtlichen Behörden und die Feuerwehr sind äußerst wachsam. Der Einsatz von Leuchtraketen ist in Holzkonstruktionen oder unter Veranstaltungszelten oft strengstens verboten, weshalb LED-Lösungen für die Beleuchtung von Getränkeständen unerlässlich sind.

📍 Kanton Freiburg: Genehmigung erforderlich

In Freiburg, Bulle und dem übrigen Kanton ist für die Durchführung von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit Pyrotechnik (auch kleineren Vorführungen) eine Genehmigung der Präfektur erforderlich. Die Veranstaltung muss der kantonalen Feuerwehr gemeldet werden. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann es im Falle einer Kontrolle zur behördlichen Schließung des Betriebs kommen.

📍 Kanton Neuenburg und Jura: Sicherheit geht vor.

In der Jura-Region ist die Clubdichte zwar geringer, die Gesetzgebung entspricht jedoch den Bundesstandards. Sowohl in Neuchâtel als auch in Delémont muss der Betreiber jederzeit nachweisen können, dass die Rauchentwicklung eine Evakuierung im Notfall nicht behindert. Da Bengalische Fackeln Rauch erzeugen, sind sie mit vielen geschlossenen Räumen ohne leistungsstarke Belüftungssysteme unvereinbar .


Die Lösung: Verzichten Sie auf offenes Feuer mit LED-Wunderkerzen von ClubLED.ch

Angesichts dieser Einschränkungen durchläuft die Schweizer Nachtlebenbranche einen umfassenden Wandel hin zur LED-Technologie. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, hat ClubLED.ch speziell für den Schweizer Markt entwickelte Lösungen entwickelt.

Warum sollten Sie Ihre Bengal-Lichter durch unsere LED-Wunderkerzen ersetzen?

  1. Überall 100% legal: Keine Genehmigung erforderlich, egal ob Sie sich in Genf oder im oberen Wallis befinden.

  2. Absolute Sicherheit: Keine Verbrennungsgefahr für Ihre Kunden oder Ihre Sitzgelegenheiten, keine giftigen Dämpfe.

  3. Kostengünstig: Sie müssen nicht mehr jede Woche Kerzenpackungen kaufen. Unsere Geräte sind wiederaufladbar und langlebig.

  4. Wow-Effekt: Mit Produkten wie dem Triple LED Sparkler bieten Sie eine überlegene Helligkeit und Inszenierung im Vergleich zu einer einfachen Kerze, die nach 30 Sekunden erlischt.

Gehen Sie keine weiteren Risiken mit Ihrer Betriebslizenz ein.

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